Betriebliche Altersvorsorge
Vom Arbeitgeber gefördert, für dich gespart
Vom Arbeitgeber gefördert
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine Form der Altersvorsorge, die vom Arbeitgeber für seine Mitarbeiter organisiert und finanziert wird. Sie stellt eine der attraktivsten Möglichkeiten dar, für das Alter vorzusorgen und wird in Deutschland steuerlich und sozialversicherungsrechtlich begünstigt.
Deine Vorteile
Arbeitgeberfinanzierte Beiträge
In vielen Fällen übernimmt der Arbeitgeber einen Teil der Beiträge zur bAV oder gewährt zusätzliche Leistungen, wie etwa eine Unterstützung im Rahmen von Entgeltumwandlungen.
Steuerliche Vorteile
Beiträge zur bAV werden vom Bruttogehalt abgezogen, wodurch die Steuerlast des Arbeitnehmers gesenkt wird. Dies bedeutet, dass während der Ansparphase keine Steuern auf die Beiträge gezahlt werden müssen.
Sozialversicherungsfreiheit
Beiträge zur bAV sind in der Regel auch sozialversicherungsfrei, was bedeutet, dass keine Sozialabgaben (wie Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung) darauf gezahlt werden müssen.
Flexibilität bei der Auswahl
Es gibt verschiedene Modelle der bAV:
- Direktversicherung: Der Arbeitgeber schließt eine Lebensversicherung für den Mitarbeiter ab.
- Pensionskasse: Eine betriebliche Pensionskasse zahlt eine monatliche Rente aus.
- Pensionsfonds: Das Kapital wird in Fonds investiert, Auszahlung als Rente oder Kapitalabfindung.
- Unterstützungskasse: Organisiert die bAV außerhalb des Unternehmens und zahlt später die Rentenleistungen aus.
Voraussetzungen
Für die betriebliche Altersvorsorge muss ein Arbeitsverhältnis bestehen, und der Mitarbeiter muss für das bAV-Angebot seines Arbeitgebers berechtigt sein. Dabei kann der Arbeitnehmer entscheiden, ob er von der Entgeltumwandlung profitiert.
Rente oder Kapitalauszahlung
Im Rentenalter erfolgt die Auszahlung meist als monatliche Rente, je nach gewähltem Modell. Es kann aber auch eine einmalige Kapitalauszahlung vereinbart werden.
Hinterbliebenenversorgung
Je nach Vertrag kann eine Hinterbliebenenversorgung in Form einer Witwen-/Witwerrente oder einer Kinderzahlung integriert werden.
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